Welche Variante im Einzelfall passend ist, hängt unter anderem von der persönlichen Lebenssituation, dem
bestehenden Vertrag, den Kosten, dem Anlagehorizont und den eigenen Vorstellungen von Sicherheit und
Renditechancen ab.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Bestehende Riester-Verträge bleiben bestehen. Eine automatische Kündigung oder Umwandlung findet nicht statt.
Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, kann diesen grundsätzlich mit der bisherigen steuerlichen Förderung
weiterführen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen in die neue steuerliche Förderung zu
wechseln oder von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen neuen Altersvorsorgevertrag zu wechseln.
Bei einem Wechsel können Kosten entstehen. Deshalb sollten bestehender Vertrag, Kosten, Förderung und
persönliche Situation vor einer Entscheidung sorgfältig miteinander verglichen werden.
Wird Riester 2027 abgeschafft?
Für Neuverträge nach dem bisherigen Riester-Modell ist ab 2027 kein Abschluss mehr vorgesehen. Bereits
bestehende Riester-Verträge genießen jedoch Bestandsschutz und können weitergeführt werden.
Kann ich meinen Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot wechseln?
Grundsätzlich ist ein Wechsel in einen neuen Altersvorsorgevertrag möglich. Dabei gelten die neuen
Förderbedingungen. Bereits gefördertes Altersvorsorgevermögen kann bei einer Übertragung nicht im selben Jahr
erneut gefördert werden. Zudem können beim Wechsel Kosten entstehen.