Altersvorsorgedepot & AVRG – Beratung in Osnabrück

Zum 1. Januar 2027 stellt das Altersvorsorge-Reformgesetz (AVRG) die staatlich geförderte private Altersvorsorge neu auf. Statt einer einzigen geförderten Produktwelt gibt es künftig drei Wege – im Mittelpunkt steht das Altersvorsorgedepot mit Fonds und ETFs.

Was das für Ihre Vorsorge bedeutet, wie viel Förderung Sie erwarten können und welches Produkt zu Ihnen passt, klären wir persönlich: in Osnabrück an der Bramscher Strasse oder auf Borkum.

Kostenlos und unverbindlich · Osnabrück, Borkum oder telefonisch

Beratung zum Altersvorsorgedepot und zum Altersvorsorge-Reformgesetz in Osnabrück

Das AVRG auf einen Blick

Die sieben Punkte, die ab 2027 den Unterschied machen.

  • Grundzulage bis zu 540 € pro Jahr zusätzlich zum Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug.
  • Kinderzulage bis zu 300 € je Kind und Jahr – die Förderung kann den Eigenbeitrag übersteigen.
  • Berufseinsteiger-Bonus von 200 € einmalig für alle, die zu Beginn des Beitragsjahres unter 25 sind.
  • Bis zu 175 € für Partner ohne eigenes Einkommen bei eigenem Vertrag und Mindestbeitrag.
  • Drei Produkte zur Wahl Altersvorsorgedepot, Garantieprodukt oder Standardprodukt.
  • Fonds und ETFs statt fester Verzinsung auf Wunsch mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie.
  • Erstmals für Selbstständige und Freiberufler unmittelbarer Zugang zur Zulagenförderung.

Was steckt hinter dem AVRG?

AVRG steht für Altersvorsorge-Reformgesetz. Es ist die Antwort des Gesetzgebers auf eine Rechnung, die im Umlageverfahren immer schwerer aufgeht.

Die gesetzliche Rente lebt davon, dass genügend Beitragszahler für die laufenden Renten aufkommen. Nach Angaben des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung kamen früher rund sechs Erwerbstätige auf eine Rentnerin oder einen Rentner – heute sind es noch etwa zwei. Wer seinen Lebensstandard im Ruhestand halten möchte, braucht deshalb eine zweite Säule.

Genau hier setzt das AVRG an. Die bisherige Riester-Förderung wird für Neuverträge abgelöst und durch eine Systematik ersetzt, die sich am tatsächlich eingezahlten Eigenbeitrag orientiert statt am Vorjahreseinkommen. Gleichzeitig öffnet der Gesetzgeber die Kapitalanlage: Statt einer vollständigen Beitragsgarantie darf das Geld künftig breiter und chancenorientierter am Kapitalmarkt arbeiten.

Für alle, die bereits einen Riester-Vertrag besitzen, ändert sich nichts automatisch. Bestehende Verträge laufen weiter und behalten ihren Bestandsschutz. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt vom einzelnen Vertrag ab – das rechnen wir im Gespräch gemeinsam durch.

Riester und AVRG im direkten Vergleich

Wo die neue Förderung wirklich anders funktioniert als das bisherige Modell.

Gegenüberstellung der bisherigen Riester-Förderung und der neuen AVRG-Förderung ab 2027
Merkmal Riester (bisher) AVRG (ab 2027)
Mindestbeitrag 5 € im Monat (60 € im Jahr) 10 € im Monat (120 € im Jahr)
Grundzulage bis zu 175 € pro Jahr bis zu 540 € pro Jahr
Kinderzulage bis zu 300 € je Kind und Jahr bis zu 300 € je Kind und Jahr
Berechnungsgrundlage Vorjahreseinkommen, 4-Prozent-Regel, jährliche Anpassung eigener Beitrag, fester Zuschuss je Euro bis 1.800 € im Jahr
Beitragsgarantie 100 Prozent der eingezahlten Beiträge wahlweise 80 Prozent, 100 Prozent oder keine Garantie
Kapitalanlage abhängig vom bestehenden Vertrag Fonds und ETFs, je nach Produkt weltweit gestreut
Auszahlung lebenslange Rente, auf Wunsch bis zu 30 Prozent als Einmalzahlung lebenslange Rente oder Auszahlung bis zum 85. Lebensjahr
Selbstständige in der Regel nicht unmittelbar förderberechtigt erstmals unmittelbar förderberechtigt

Die staatlichen Zulagen im Überblick

Wie viel Förderung Sie bekommen, hängt ab 2027 von drei Dingen ab: was Sie einzahlen, wie viele Kinder Sie haben und wie alt Sie sind.

Grundzulage

Bis zu 540 € pro Jahr

Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag legt der Staat 50 Cent je Euro drauf. Für jeden weiteren Euro bis zur Grenze von 1.800 € im Jahr sind es 25 Cent. Wer die 1.800 € ausschöpft, erreicht damit die maximale Grundzulage von 540 €.

Kinderzulage

Bis zu 300 € je Kind und Jahr

Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es einen Euro Zulage je eingezahltem Euro – bis zu 300 € pro Kind und Jahr. Gerade bei mehreren Kindern kann die staatliche Förderung dadurch höher ausfallen als der eigene Beitrag.

Berufseinsteiger-Bonus

Einmalig 200 €

Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 Jahre alt ist, erhält einmalig 200 € zusätzlich. Zusammen mit dem langen Anlagehorizont ist das der stärkste Hebel, den junge Sparerinnen und Sparer haben.

Zulage für Partner

Bis zu 175 € pro Jahr

Auch ohne eigenes Einkommen – etwa während der Kinderbetreuung – ist Förderung möglich. Voraussetzung sind zwei eigene Verträge: Zahlt die Person mit Einkommen aktiv in ihr Depot ein, genügt beim Partner der Mindestbeitrag für bis zu 175 € Grundzulage.

Beispielrechnung: Familie mit zwei Kindern

Angenommen, Sie zahlen 120 € im Monat ein – also 1.440 € im Jahr – und haben zwei kindergeldberechtigte Kinder.

Beispielhafte Berechnung der Zulagen bei 1.440 Euro Eigenbeitrag und zwei Kindern
Position Rechenweg Zulage
Grundzulage, erste Stufe 50 Cent je Euro auf 360 € 180 €
Grundzulage, zweite Stufe 25 Cent je Euro auf 1.080 € 270 €
Kinderzulage 2 Kinder × 300 € 600 €
Summe der Zulagen 180 € + 270 € + 600 € 1.050 €

Aus 1.440 € Eigenbeitrag werden in diesem Beispiel 2.490 €, die für Sie angelegt werden – noch vor jedem Steuervorteil. Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel auf Basis der geplanten Fördersätze und keine Zusage: Ihre tatsächliche Förderung hängt von Ihrer Zulageberechtigung, Ihren Beiträgen und Ihrer Familiensituation ab. Genau das schauen wir uns im Termin gemeinsam an.

Für wen lohnen sich die neuen AVRG-Produkte?

Vier Situationen, in denen sich der Blick auf das Altersvorsorgedepot besonders lohnt.

Angestellte mit Rentenlücke

Förderung voll ausschöpfen

Wer 150 € im Monat einzahlt, schöpft die Grundzulage von 540 € im Jahr vollständig aus. Das Kapital arbeitet dabei in Fonds und ETFs, und der Beitrag bleibt flexibel: Nach unten sind 10 € im Monat die Untergrenze.

Selbstständige und Freiberufler

Erstmals im Fördersystem

Ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rente blieb die Zulagenförderung bisher meist außen vor. Ab 2027 ändert sich das: Selbstständige und freiberuflich Tätige können die Zulagen inklusive Steuervorteil nutzen und renditeorientiert vorsorgen.

Eltern

Förderung oft größer als der Beitrag

Pro Kind und Jahr sind bis zu 300 € Kinderzulage möglich. Weil auch die Zulagen in Fonds und ETFs fließen, wächst das Familienpolster über die Jahre mit – finanziert zu einem erheblichen Teil vom Staat.

Berufseinsteiger bis 25

Zeit als größter Hebel

Ab 10 € im Monat starten, den einmaligen Bonus von 200 € mitnehmen und den Zinseszins über Jahrzehnte arbeiten lassen: Für junge Menschen ist der frühe Einstieg der wirksamste Teil der gesamten Rechnung.

Die drei Produkte ab 2027

Das AVRG sieht drei geförderte Wege vor. Welcher passt, ist vor allem eine Frage von Renditeerwartung und Sicherheitsbedürfnis.

Altersvorsorgedepot

Für renditeorientierte Anlegerinnen und Anleger

  • keine Beitragsgarantie
  • Zugang zu einem weltweit gestreuten Portfolio aus Fonds und ETFs
  • höchste Renditechancen der drei Varianten
  • Wertschwankungen und Verluste sind möglich

Garantieprodukt

Für sicherheitsbewusste Anlegerinnen und Anleger

  • 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie
  • Kombination aus Fondsanlage und klassischer Anlage
  • planbarer Kapitalstand zum Rentenbeginn
  • geringere Renditechance als das Depot

Standardprodukt

Der gesetzlich vorgeschriebene Einstieg

  • keine Beitragsgarantie
  • begrenzte Auswahl aus zwei Fonds
  • online abschließbar
  • Kosten in der Ansparphase gesetzlich begrenzt

Termin vereinbaren – in Osnabrück, auf Borkum oder telefonisch

Bis zum Start am 1. Januar 2027 ist Zeit, die eigene Vorsorge zu sortieren: vorhandene Verträge prüfen, Förderung durchrechnen, Produktwahl vorbereiten. Ein Anruf oder eine kurze E‑Mail genügt – kostenlos, unverbindlich und ohne dass Sie etwas vorbereiten müssen.

Büro Osnabrück

Bramscher Strasse 134–136
49088 Osnabrück

Telefon: 0541 20239592
E‑Mail: Hendrik.Reinders@signal-iduna.net

Beratung für Osnabrück, das Osnabrücker Land und die umliegenden Gemeinden.

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Deichstraße 47a
26757 Borkum

Telefon: 04922 9238056
E‑Mail: Hendrik.Reinders@signal-iduna.net

Beratung für Borkum und die ostfriesischen Inseln.

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Fördersystematik, Riester-Bestandsschutz, Besteuerung, Auszahlung und Kosten stehen ausführlich im Ratgeber zum Altersvorsorge-Reformgesetz auf dieser Website.

Zusätzliche Informationen des Versicherers finden Sie im AVRG-Ratgeber auf signal-iduna.de externer Link, öffnet in neuem Tab.